Freundlicher Retro-Blechroboter hinter einem Regal mit bunten Kinderbüchern in einem Kita-Raum

Hallo ihr Lieben,

ich muss heute mal kurz den entspannten Kaffeetassen-Modus verlassen und mit euch über etwas sprechen, das mich in den letzten Wochen ziemlich beschäftigt hat. Genauer gesagt: ein Datum.

Der 2. August 2026.

Klingt erstmal harmlos, oder? Vielleicht denkt ihr gerade: „Susanne, das sind doch noch ein paar Wochen, was soll daran so dramatisch sein?“ Genau das war auch mein erster Gedanke. Und dann habe ich mich tiefer in die KI-Verordnung der EU eingelesen und gemerkt: Liebe Kolleginnen, da kommt ein Thema auf uns zu, das wir nicht unter „Och, das mache ich dann irgendwann mal“ wegschieben sollten.

Aber bevor jetzt jemand in Schreckstarre verfällt: Ich bin nicht hier, um euch Angst zu machen. Ich bin hier, um euch in fünf Minuten durch das Wichtigste zu führen. Versprochen.

Worum geht’s überhaupt? Die KI-Verordnung in zwei Sätzen

Die EU hat eine Verordnung erlassen, die regelt, wie wir mit Künstlicher Intelligenz umgehen müssen. Ein Teil davon (die Pflicht zur KI-Kompetenz, Artikel 4) gilt bereits seit Februar 2025. Ein anderer, ganz konkreter Teil tritt am 2. August 2026 in Kraft: die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.

Heißt im Klartext: Für bestimmte KI-Inhalte gibt es ab August eine Offenlegungspflicht. Nicht für alles, was mit KI-Hilfe entsteht, sondern für klar umrissene Fälle. In der Kita sind drei davon überhaupt denkbar: täuschend echt wirkende Bilder, Videos und Tonaufnahmen, Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen und ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden, und Chatbots. Der Elternbrief, den ihr selbst gegenlest, gehört ausdrücklich nicht dazu.

Kurz vorweg: Wer ist eigentlich gemeint?

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter sind die Firmen hinter den Tools. Sie müssen ihre Ausgaben technisch, also maschinenlesbar, als KI-erzeugt markieren. Das ist nicht eure Aufgabe, darum kümmern sich ChatGPT, Fobizz und Co. Betreiber seid ihr, wenn ihr solche Tools einsetzt. Für euch gelten nur die sichtbaren Hinweispflichten in den Fällen, die ich euch gleich zeige.

Warum betrifft mich das überhaupt? Ich bin doch „nur“ Erzieherin!

Genau diese Frage habe ich bei einer Fortbildung neulich gehört, und ich verstehe sie total. Die juristischen Texte zur KI-VO lesen sich, als wären sie für riesige Tech-Konzerne geschrieben. Sind sie auch. Aber sie betreffen eben auch uns, sobald wir KI-Tools im beruflichen Alltag einsetzen.

Und mal Hand aufs Herz: Wer von euch hat in den letzten Monaten…

  • ein KI-Bild für ein Sommerfest-Plakat erstellt?
  • mit ChatGPT einen Elternbrief vorformuliert?
  • ein hübsches KI-Wimmelbild für die Kita-Webseite generiert?
  • einen Beitrag für die Kita-Insta-Seite mit KI-Hilfe geschrieben?

Genau. Und genau hier müssen wir jetzt bewusst hinschauen.

Was muss konkret gekennzeichnet werden? (Die Kita-Praxis-Liste)

Ich übersetze euch jetzt mal den juristischen Kauderwelsch in unseren Kita-Alltag. Drei Bereiche sind für euch besonders relevant:

1. KI-generierte Bilder, Videos und Audios („Deepfakes“)

Das Wort „Deepfake“ klingt erstmal dramatisch, meint im Gesetz aber Bild-, Ton- oder Videomaterial, das echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen so ähnelt, dass es fälschlicherweise für echt gehalten wird. Entscheidend ist also nicht, ob KI im Spiel war, sondern ob der Eindruck entsteht, das sei eine echte Aufnahme.

Beispiele aus eurem Alltag:

  • Ein fotorealistisches KI-Bild von einer „typischen Kita-Szene“ für die Webseite
  • Ein KI-Video, das aussieht wie eine echte Filmaufnahme aus eurer Einrichtung
  • Ein fotorealistisches KI-Foto fürs Sommerfest-Plakat oder den Flyer
  • Eine geklonte Stimme, die klingt wie eine echte Kollegin

Wie kennzeichnen? Ein klarer, sichtbarer Hinweis am Anfang oder direkt am Bild reicht aus. Zum Beispiel:

„Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.“

oder bei Social Media:

#KIgeneriert

Wichtig: Keine Kleingedruckte-Verstecke! Der Hinweis muss auf den ersten Blick erkennbar sein.

2. KI-Texte zu Themen von „öffentlichem Interesse“

Hier lohnt sich genaues Lesen. Gemeint sind Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Also eher die Pressemitteilung über die Eröffnung eures neuen Krippenbereichs, ein Statement zur Kita-Situation in der Region oder ein Aufruf für mehr Personal in der Frühpädagogik. Nicht gemeint sind Elternbriefe, Wochenpläne, Aushänge im Haus oder ein Geburtstagsgruß auf Instagram.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Ausnahme. Wenn der Text redaktionell von einem Menschen geprüft und freigegeben wurde (und das nachweisbar ist), entfällt die Kennzeichnungspflicht. Sobald ein Mensch den Text prüft und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, entfällt die Pflicht, und das ist bei euch der Normalfall. Heißt für euch: Eine KI darf gerne den ersten Entwurf machen, aber ihr lest gegen, ihr passt an, ihr verantwortet.

3. KI-Chatbots auf der Webseite

Falls eure Kita oder euer Träger einen Chatbot nutzt, der Elternfragen beantwortet, muss dort beim ersten Kontakt sichtbar sein, dass es sich um eine KI handelt. Zum Beispiel:

„Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Kita Sonnenschein und beantworte deine ersten Fragen.“

Was muss NICHT gekennzeichnet werden? (Aufatmen!)

Damit ihr nicht in Panik verfallt: Vieles von dem, was ich euch in meinen Webinaren zeige, fällt gar nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Nämlich alles, was…

✅ rein intern bleibt (eure Brainstorming-Listen, Ideen für den Morgenkreis, Materiallisten)

✅ ihr nur als Vorlage nutzt und dann komplett selbst überarbeitet (z. B. ein Elternbrief, der nach eurer Bearbeitung kaum noch KI-Spuren hat. Stichwort: redaktionelle Verantwortung)

✅ erkennbar gezeichnet oder erfunden ist und niemand es für eine echte Aufnahme hält (ein Comic-Roboter, ein illustriertes Wimmelbild, euer fiktives Maskottchen)

Konkretes Beispiel: Ihr lasst euch von ChatGPT 10 Spielideen zum Thema „Wald“ ausspucken, sucht euch zwei davon raus, baut sie pädagogisch um und schreibt sie in euren Wochenplan. Das ist kein kennzeichnungspflichtiger Inhalt. Hier hat die KI gebrainstormt, ihr habt entschieden und gestaltet. So gehört’s.

Das große ABER: Bitte, bitte, bitte!

Auch wenn die ganzen Kennzeichnungs-Regeln neu und nervig wirken, sie sind nicht das größte Problem. Das größte Problem bleibt das, worüber ich nicht oft genug sprechen kann:

🛑 NIEMALS Kindernamen, Familiendaten oder sensible Informationen in öffentliche KI-Tools eingeben. Niemals. Auch nicht „nur kurz“. Auch nicht „ist ja anonym genug“. Punkt.

🛑 KI ersetzt eure pädagogische Verantwortung nicht. Eure Beobachtung, eure Beziehung, euer Bauchgefühl mit dem Kind, das ist und bleibt unersetzlich.

🛑 Bei rechtlichen Fragen holt euch Profis. Ich bin Frühpädagogin, keine Juristin. Wenn ihr unsicher seid, ob euer konkreter Fall unter die Kennzeichnungspflicht fällt: Sprecht mit eurem Datenschutzbeauftragten oder eurem Träger.

Warum ich das Thema so wichtig finde

Ich gebe es ehrlich zu: Als ich das erste Mal von dem Datum 2. August gelesen habe, dachte ich „Och nö, schon wieder ein bürokratisches Monster“. Aber dann ist mir was aufgefallen:

Die Kennzeichnungspflicht ist nichts anderes als pädagogische Transparenz. Wir verlangen von Kindern, dass sie ehrlich sind. Wir reden mit Eltern auf Augenhöhe. Wir dokumentieren unsere Arbeit nachvollziehbar. Warum sollten wir uns dann bei KI in die Tasche lügen?

Wenn auf der Kita-Webseite ein KI-Bild steht, dann darf da auch dranstehen, dass es eins ist. Wenn der Newsletter mit KI-Hilfe entstanden ist, dann darf das transparent werden. Das macht uns nicht weniger professionell, es macht uns glaubwürdiger.

Drei Schritte, die du diese Woche machen kannst

Kein Riesen-Compliance-Projekt. Drei kleine, machbare Sachen:

  1. Inventur: Geht durch eure Webseite, eure Social-Media-Kanäle, die letzten Elternbriefe. Wo wurde KI eingesetzt? Macht euch eine kleine Liste.
  2. Reden: Sprecht im Team und mit der Leitung über das Thema. Vielleicht gibt’s bei eurem Träger schon Richtlinien? Wenn nicht, fragt danach.
  3. Standards setzen: Überlegt euch zwei, drei Standardformulierungen für eure Kennzeichnungen, damit ihr nicht jedes Mal neu nachdenken müsst.

Du willst es richtig verstehen, statt nur zu reagieren?

Ich weiß, dass dieses Thema schnell überfordernd wird. KI-Verordnung, Artikel 50, Anbieter, Betreiber, Deepfakes, Kennzeichnung… alleine die Begriffe machen schon müde. Genau deshalb gibt es mein Webinar „KI für Kitas“.

Da gehen wir gemeinsam durch:

✅ Welche KI-Tools sind datenschutzkonform und für die Kita geeignet?

✅ Wie nutzt du KI für Elternbriefe, Beobachtungen und Konzeptarbeit, ohne in juristische Fallen zu tappen?

✅ Wie sieht eine sinnvolle Kennzeichnung in eurer Kita konkret aus?

✅ Wie redest du mit deinem Team und Träger über das Thema, ohne dass die Stimmung kippt?

Ganz praktisch, mit vielen Beispielen aus echten Kitas, und vor allem: ohne Panikmache.

Alle Infos und Termine findest du hier: susannebeckers.de/ki-kompetenz/

Zum Schluss

Ich weiß, das ist heute ein bisschen weniger Wohlfühl-Blog und ein bisschen mehr „Susanne im Beratungsmodus“ gewesen. Aber genau deshalb sitze ich auch mit euch hier am virtuellen Küchentisch: Damit wir solche Themen gemeinsam angehen, bevor sie zur Stolperfalle werden.

Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, KI aus der Kita zu verbannen. Sie ist ein Anlass, bewusster mit ihr umzugehen. Und seien wir ehrlich, das ist sowieso das, was wir Frühpädagoginnen am besten können: bewusst handeln, mit den Kindern und für sie.

Wie geht’s dir mit dem Thema? Hast du in deiner Kita schon KI-Inhalte, an die du jetzt denken musst? Schreib mir gerne eine Nachricht, ich bin gespannt!

Bleibt mutig, bleibt kritisch, bleibt neugierig.

Herzlichst,
Eure Susanne

P.S.: Dieser Beitrag basiert auf einem juristischen Fachartikel von Felix Leicht (Wolters Kluwer, April 2026), den ich für euch in Kita-Sprache übersetzt habe. Die rechtlichen Details kannst du im Originalartikel nachlesen. Wenn du in deiner Einrichtung konkrete Fragen zur Umsetzung hast, hol dir bitte rechtlichen Rat, idealerweise über deinen Träger oder einen Datenschutzbeauftragten.

Rechtsstand: September 2026. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen nicht jeden KI-unterstützten Inhalt, sondern die im Gesetz genannten Fälle. Die Übersicht der EU-Kommission dazu findet ihr hier.