für Seminare, Webinare und Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungseinrichtung Susanne Beckers
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Webinaren und mehrtägigen Weiterbildungsveranstaltungen, einschließlich der als Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltungen, insbesondere der Weiterbildung „KI-Multiplikator:in für soziale Einrichtungen“, zwischen der Bildungseinrichtung Susanne Beckers, Im Wiesengrund 10, 87544 Blaichach (nachfolgend „Veranstalterin“), und den Teilnehmenden bzw. deren anmeldenden Arbeitgebern (nachfolgend „Vertragspartner“).
(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über das auf https://susannebeckers.de bereitgestellte Anmeldeverfahren. Sie stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar. Bei der Online-Anmeldung werden diese AGB vor Absenden der Anmeldung zur Kenntnis gegeben; mit dem Absenden erklärt sich der Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden.
(2) Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Veranstalterin in Textform zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Zugang dieser Bestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Meldet ein Arbeitgeber Beschäftigte an, wird er Vertragspartner; die Rechte aus dem Vertrag stehen der benannten teilnehmenden Person zu.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung (Ausschreibung), insbesondere zu Inhalten, Terminen, Unterrichtszeiten, Durchführungsform (Präsenz oder Live-Online) und Veranstaltungsort bzw. Online-Plattform.
(2) Bei Präsenzveranstaltungen sind Tagungsgetränke während der Unterrichtszeit enthalten, sofern die Ausschreibung nichts anderes vorsieht. Anreise, Übernachtung und sonstige Aufwendungen der Teilnehmenden sind nicht Bestandteil der Leistung.
(3) Live-Online-Veranstaltungen finden ausschließlich synchron statt. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung erfolgt nicht; Mitschnitte durch Teilnehmende sind untersagt.
(4) Die Teilnehmenden erhalten begleitende Arbeitsmaterialien in digitaler oder gedruckter Form sowie nach vollständiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Inhalt und Umfang der Veranstaltung.
(5) Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Programmpunkte aus wichtigem Grund (z. B. kurzfristiger Ausfall einer Gastreferentin oder eines Gastreferenten) inhaltlich gleichwertig zu ändern, soweit dies den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert.
§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlung
(1) Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühren verstehen sich als Endpreise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch bis zum Veranstaltungsbeginn, zu zahlen. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, kann die Veranstalterin die Teilnahme nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist bis zum Zahlungseingang verweigern.
(3) Soweit die Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; andernfalls ist die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer in der ausgewiesenen Teilnahmegebühr enthalten.
(4) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
(1) Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden (z. B. Anmeldung per E-Mail oder Website), das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu.
(2) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Susanne Beckers, Im Wiesengrund 10, 87544 Blaichach, E-Mail: susanne-beckers@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn die Veranstalterin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher dazu die ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Veranstalterin erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Beginnt eine Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist, erfolgt die Ausführung der Dienstleistung vor Fristablauf nur, wenn die Verbraucherin bzw. der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Das Muster-Widerrufsformular ist diesen AGB als Anhang beigefügt.
§ 6 Stornierung und Umbuchung durch Teilnehmende
(1) Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 5) können Teilnehmende bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Textform stornieren. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig, bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen die volle Teilnahmegebühr. § 9 Abs. 4 bis 7 (kostenfreier Rücktritt im Zusammenhang mit Bildungszeit und Bildungsurlaub) bleibt unberührt.
(2) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Veranstalterin.
(3) Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin oder eines Ersatzteilnehmers, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, ist jederzeit kostenfrei möglich.
(4) Anstelle einer Stornierung können Teilnehmende bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einmalig kostenfrei in Textform auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Termin derselben Veranstaltung umbuchen, sofern dort Plätze verfügbar sind. Spätere oder weitere Umbuchungen stehen im Ermessen der Veranstalterin. Wird der umgebuchte Termin storniert, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass für die Fristberechnung der ursprünglich gebuchte Termin maßgeblich bleibt, wenn dies für die Veranstalterin günstiger ist.
(5) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Absage und Änderungen durch die Veranstalterin
(1) Die Durchführung einer Veranstaltung setzt eine Mindestteilnehmendenzahl gemäß Ausschreibung voraus. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstalterin die Veranstaltung bis 2 Wochen vor Beginn absagen.
(2) Die Veranstalterin kann eine Veranstaltung ferner aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung der Referentin ohne Vertretungsmöglichkeit oder bei Ereignissen höherer Gewalt.
(3) Im Fall der Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig und unverzüglich erstattet. Alternativ kann der Vertragspartner einen von der Veranstalterin angebotenen Ersatztermin wählen; das Recht auf Erstattung bleibt hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12. Es wird empfohlen, Reise- und Übernachtungsbuchungen erst nach der Durchführungsbestätigung der Veranstalterin vorzunehmen und auf Stornierbarkeit zu achten.
§ 8 Technische Störungen bei Online-Veranstaltungen
(1) Wird eine Live-Online-Veranstaltung durch eine technische Störung beeinträchtigt oder unterbrochen, die außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegt (z. B. Ausfall der Online-Plattform oder großflächige Netzstörungen), ist die Veranstalterin berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen und den betroffenen Teil innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen.
(2) Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen des Absatzes 1 erst, wenn eine Nachholung innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist oder dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Störungen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden (§ 10 Abs. 2) begründen keinen Erstattungsanspruch.
§ 9 Bildungszeit und Bildungsurlaub
(1) Als Bildungszeit- bzw. Bildungsurlaubsveranstaltungen ausgewiesene Angebote werden nach den Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze geplant und durchgeführt. Die maßgebliche Anerkennung bzw. der Anerkennungsstatus ist in der Ausschreibung angegeben.
(2) Die Beantragung der Freistellung beim Arbeitgeber obliegt den Teilnehmenden. Die Veranstalterin stellt hierfür rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen (Veranstaltungsprogramm mit Zeitplan, Anerkennungsnachweis) zur Verfügung.
(3) Die Anwesenheit wird während der Veranstaltung dokumentiert. Nach vollständiger Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
(4) Kostenfreier Rücktritt bei Ablehnung der Freistellung. Lehnt die Beschäftigungsstelle die für die Teilnahme beantragte Freistellung nach dem einschlägigen Landesgesetz über Bildungszeit, Bildungsurlaub oder Arbeitnehmerweiterbildung ab, können die Teilnehmenden bzw. der Vertragspartner abweichend von § 6 Abs. 1 kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der Veranstalterin unverzüglich nach Zugang der Ablehnung zu erklären, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang und in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn, in Textform. Zugleich ist die Ablehnung in Textform nachzuweisen; erfolgt sie mündlich, genügt eine von der Beschäftigungsstelle in Textform erteilte Bestätigung über die Ablehnung und deren Zeitpunkt. Auf den Grund der Ablehnung kommt es nicht an.
(5) Kostenfreier Rücktritt bei nicht erteilter Anerkennung. Ist die Anerkennung einer Veranstaltung in der Ausschreibung für ein Bundesland als beantragt gekennzeichnet und liegt der Anerkennungsbescheid für dieses Bundesland bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht vor, können die Teilnehmenden bzw. der Vertragspartner abweichend von § 6 Abs. 1 bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Textform vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist, dass die Absicht, die Veranstaltung als Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub in diesem Bundesland zu nutzen, bei der Anmeldung oder unverzüglich danach in Textform angezeigt wurde.
(6) Rechtsfolgen. In den Fällen der Absätze 4 und 5 werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig und unverzüglich erstattet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung und des Nachweises nach Absatz 4. Ein Anspruch auf Ersatz sonstiger Aufwendungen der Teilnehmenden, insbesondere für Anreise und Übernachtung, besteht nicht. Anstelle des Rücktritts kann der Vertragspartner nach Maßgabe des § 6 Abs. 4 auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Termin derselben Veranstaltung umbuchen; die Frist des § 6 Abs. 4 Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(7) Absatz 4 gilt entsprechend, wenn die Beschäftigungsstelle eine bereits erteilte Freistellung nachträglich widerruft. Weitergehende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 5, bleiben von den Absätzen 4 bis 6 unberührt.
§ 10 Pflichten der Teilnehmenden; technische Voraussetzungen
(1) Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Veranstaltung nicht zu stören und die Rechte anderer Teilnehmender zu achten. Bei erheblichen Störungen kann die Veranstalterin nach erfolgloser Abmahnung vom Vertrag zurücktreten; die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall anteilig für nicht in Anspruch genommene Veranstaltungstage erstattet, soweit nicht weitergehende Ansprüche der Veranstalterin bestehen.
(2) Für Live-Online-Veranstaltungen benötigen die Teilnehmenden eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie ggf. den Zugang zur in der Ausschreibung genannten Plattform. Für Präsenzveranstaltungen benötigen die Teilnehmenden ein geeignetes Endgerät. Die Sicherstellung dieser Voraussetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden; Störungen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden begründen keinen Erstattungsanspruch.
(3) Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 11 Urheberrecht an Arbeitsmaterialien
Alle Arbeitsmaterialien, Präsentationen und digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden den Teilnehmenden ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit überlassen. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.
§ 12 Haftung
(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie – auch bei einfacher Fahrlässigkeit – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die Veranstalterin eine Garantie übernommen hat.
(4) Die Veranstaltungsinhalte werden mit größter Sorgfalt erstellt und vermittelt. Für die Anwendung des vermittelten Wissens im Arbeitsalltag der Teilnehmenden, einschließlich des Einsatzes vorgestellter Software und KI-Werkzeuge, übernimmt die Veranstalterin keine Gewähr; die Verantwortung für den datenschutzkonformen Einsatz in der eigenen Einrichtung verbleibt bei den Teilnehmenden bzw. deren Arbeitgebern.
(5) Ansprüche des Vertragspartners aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach den Absätzen 1 und 3; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten der Vertragspartner und Teilnehmenden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://susannebeckers.de.
(2) In den Veranstaltungen, insbesondere bei praktischen KI-Übungen, werden keine personenbezogenen Daten von Kindern, Familien oder Beschäftigten der teilnehmenden Einrichtungen verarbeitet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, in Übungen ausschließlich fiktive oder anonymisierte Beispiele zu verwenden.
§ 14 Besondere Bestimmungen für die Qualifizierungskurse Block A und Block B
(1) Geltungsbereich und Vorrang. Dieser Paragraph gilt für die berufsbegleitenden Qualifizierungskurse nach dem Gesamtkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:
- Block A mit Modul 1 „Einstiegsmodul“ und Modul 2 „Assistenzkraft“;
- Block B mit Modul 3 „Ergänzungskraft in der Minikita“ und Modul 4 „Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen“.
Er gilt für Teilnehmende, die die Kursgebühr selbst tragen oder deren Kursgebühr ganz oder teilweise von ihrem Arbeitgeber übernommen wird. Für Teilnehmende, die mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder einem Gutschein des Jobcenters gefördert werden, gilt vorrangig der gesonderte Teilnehmendenvertrag. Soweit dieser Paragraph von den übrigen Bestimmungen dieser AGB abweicht, geht er ihnen vor. Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 13 ergänzend.
(2) Zugangsvoraussetzungen und Vertragsschluss. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursausschreibung. Vor Kursbeginn führt die Veranstalterin mit allen Interessierten ein Gespräch zur Eignungsfeststellung. Ergänzend zu § 2 bestätigt die Veranstalterin die Anmeldung erst, wenn die Eignungsfeststellung positiv abgeschlossen ist.
Die Teilnehmenden reichen die in der Kursausschreibung genannten Nachweise spätestens bis zum Kursbeginn vollständig ein. Dazu gehören insbesondere:
- Nachweise über Schul- und Berufsabschlüsse;
- der Nachweis der Deutschkenntnisse;
- für Block B die Bestätigung des Arbeitgebers über eine Tätigkeit in einer bayerischen Kindertageseinrichtung mit Praxisanleitung.
Liegen die Nachweise bis zum Kursbeginn nicht vor oder erweisen sich Angaben als unzutreffend, kann die Veranstalterin den Vertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet.
(3) Kursgebühren und Zahlung. Die Kursgebühr wird je Modul berechnet. Ihre Höhe ergibt sich aus der Kursausschreibung. Die Rechnung für ein Modul wird vor dessen Beginn gestellt. Für die Zahlung gilt § 4.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kursgebühr ganz oder teilweise, stellt die Veranstalterin den übernommenen Anteil dann dem Arbeitgeber in Rechnung und einen etwaigen Eigenanteil den Teilnehmenden. Zahlt der Arbeitgeber nicht fristgerecht, bleiben die Teilnehmenden als Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet.
(4) Rücktritt vor Kursbeginn und Beendigung während des Kurses. Für einen Rücktritt vor Kursbeginn gilt § 6. Maßgeblich ist der Beginn des ersten Moduls des jeweiligen Blocks.
Die Teilnahme an einem späteren, noch nicht begonnenen Modul können die Teilnehmenden bis spätestens vier Wochen vor dessen Beginn in Textform kündigen. Die Gebühr für dieses Modul entfällt dann.
Für ein bereits begonnenes Modul bleibt die Gebühr zu zahlen. Das gilt nicht, wenn die Teilnahme aus einem Grund endet, den die Veranstalterin zu vertreten hat.
Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Widerrufsrecht nach § 5 bleiben unberührt.
(5) Anwesenheit und Fehlzeiten. Die Teilnahme an allen Präsenz- und Onlineterminen ist verpflichtend. Bei Onlineterminen ist die Kamera grundsätzlich eingeschaltet. Ausnahmen sind nach Absprache mit der Veranstalterin möglich. Fehlzeiten teilen die Teilnehmenden der Veranstalterin möglichst vorab, spätestens am selben Tag mit.
Je Modul sind höchstens folgende Fehlzeiten zulässig. Sie müssen nachgearbeitet werden.
| Modul | Zulässige Fehlzeiten |
|---|---|
| Modul 1 | 24 Unterrichtseinheiten |
| Modul 2 | 6 Unterrichtseinheiten |
| Modul 3 | 18 Unterrichtseinheiten |
| Modul 4 | 12 Unterrichtseinheiten |
Die Veranstalterin legt fest, in welcher Form versäumte Inhalte nachgearbeitet werden.
Werden die zulässigen Fehlzeiten überschritten, endet die Teilnahme am laufenden Modul, und eine Zulassung zur Modulprüfung ist nicht möglich. Bereits erbrachte Leistungen können in einem späteren Kurs angerechnet werden, sofern dort Plätze frei sind. Die Gebühr für das laufende Modul bleibt geschuldet.
(6) Unterbrechung der Praxistätigkeit (Block B). Die Teilnahme an Block B setzt voraus, dass die Teilnehmenden während der gesamten Kursdauer in einer bayerischen Kindertageseinrichtung mit Praxisanleitung tätig sind. Änderungen teilen sie der Veranstalterin unverzüglich mit, insbesondere einen Arbeitgeberwechsel, das Ende des Arbeitsverhältnisses oder eine längere Abwesenheit.
Wird die Praxistätigkeit für zwei Monate (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen, wird auch die Qualifizierung unterbrochen. Sie kann in einem späteren Kurs fortgesetzt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden dabei angerechnet.
(7) Leistungsnachweise und Prüfung. In jedem Modul erbringen die Teilnehmenden die in der Kursausschreibung genannten Leistungsnachweise. Dazu gehören insbesondere:
- aktive Mitarbeit und Aufgaben im Kita Hub;
- in Modul 1 eine angeleitete Hospitation und ein Videofeedback;
- in Modul 3 ein Videofeedback und Aufgaben, die mit der Praxisanleitung besprochen werden;
- in Modul 1 und 2 eine schriftliche Dokumentation und eine mündliche Präsentation des eigenen Lernwegs;
- in Modul 3 eine schriftliche Dokumentation und eine mündliche Präsentation einer Praxissequenz;
- in Modul 4 eine mündliche Präsentation und eine ausführliche schriftliche Ausarbeitung einer Praxissequenz.
Die Abgabefristen gibt die Veranstalterin rechtzeitig bekannt.
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Sie wird von der Multiplikatorin anhand des Bewertungsbogens des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) durchgeführt. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden. Bei Nichtbestehen vereinbart die Veranstalterin mit den Teilnehmenden und gegebenenfalls dem Kostenträger in Textform, ob und wie die Prüfung wiederholt werden kann.
(8) Schutz der Kinder bei Dokumentationen und Videofeedback. In Dokumentationen, Präsentationen und Aufgaben verwenden die Teilnehmenden keine Namen oder sonstigen Daten, durch die Kinder, Eltern oder Kolleg:innen erkannt werden können. Videoaufnahmen für das Videofeedback dürfen nur mit Zustimmung der Einrichtung und mit den dort erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten entstehen. Die Aufnahmen werden ausschließlich zu Ausbildungszwecken im Kurs verwendet.
(9) Teilnahmebescheinigung und Zertifikat. Abweichend von § 3 Abs. 4 erhalten Teilnehmende in jedem Fall eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächlich besuchten Inhalte. Das gilt auch bei Nichtbestehen oder vorzeitiger Beendigung. Nach bestandener Modulprüfung erhalten sie zusätzlich ein Zertifikat.
(10) Technische Voraussetzungen und Kita Hub. Ergänzend zu § 10 Abs. 2 benötigen die Teilnehmenden für die Onlinetermine:
- ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon;
- eine stabile Internetverbindung.
Ein Smartphone ist dafür nicht ausreichend. Für die Dauer des Kurses erhalten die Teilnehmenden Zugang zur Lernplattform Kita Hub. Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
(11) Information des Arbeitgebers. Übernimmt ein Arbeitgeber die Kursgebühr, darf die Veranstalterin ihm auf Anfrage Beginn, Ende und Umfang der Teilnahme bestätigen. Einzelne Fehlzeiten und Prüfungsergebnisse gibt sie nur mit Einwilligung der Teilnehmenden weiter.
(12) Qualitätssicherung. Die Teilnehmenden werden während und am Ende jedes Moduls um eine anonyme Rückmeldung gebeten. Etwa sechs Monate nach Kursende fragt die Veranstalterin freiwillig nach dem beruflichen Verbleib. Die Teilnahme an beiden Befragungen ist freiwillig.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Kempten (Allgäu). Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Die Veranstalterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Susanne Beckers, Im Wiesengrund 10, 87544 Blaichach, E-Mail: susanne-beckers@t-online.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________
– Bestellt am (*): ____________
– Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
– Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
Susanne Beckers
Social-Educational-Healthcare Management (BA) | Bildungsmanagement (MA)
Zertifizierte Multiplikatorin (IFP)
Im Wiesengrund 10, 87544 Blaichach
susanne-beckers@t-online.de | https://susannebeckers.de
AGB Susanne Beckers · Stand Oktober 2026
