
Was das für euch bedeutet, und warum das gar nicht so schlimm ist, wie es klingt!
Hallo meine lieben Kita-Menschen,
heute habe ich ein Thema mitgebracht, das auf den ersten Blick vielleicht ein bisschen trocken klingt. EU. AI. Act. Drei Wörter, die zusammen erstmal eher nach Behördendeutsch als nach Kita-Alltag klingen, ich weiß! Aber bleibt kurz bei mir, denn was ich euch heute erzählen möchte, betrifft euch direkt. Und es ist eigentlich eine richtig gute Nachricht, wenn man es aus dem richtigen Blickwinkel betrachtet.
Versprochen.
Was ist dieser EU-AI-Act überhaupt?
Stellt euch vor, die Europäische Union hat sich hingesetzt und gesagt: „Okay, KI wird immer wichtiger in unserem Alltag. Das braucht klare Spielregeln.“ Genau das ist der EU-AI-Act: das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt und seit dem 2. Februar 2025 erste verbindliche Wirkung entfaltet.
Das Ziel? KI sicher, transparent und vertrauenswürdig zu machen. Für alle Menschen in Europa. Klingt doch eigentlich gut, oder?
Aber jetzt kommt der Teil, der euch direkt betrifft und den ich wirklich ernst nehmen möchte mit euch:
KI-Kompetenz ist Pflicht. Eine bestimmte Schulung ist es nicht.
Ich sage das bewusst so klar, weil hier viel Halbwissen unterwegs ist: Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet alle, die KI-Systeme beruflich anbieten oder einsetzen, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Das ist keine Kann-Bestimmung. Das ist Pflicht.
Genauso wichtig ist mir die zweite Hälfte: Seit der Änderung im Juli 2026 steht ausdrücklich im Gesetz, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren muss. Es gibt keine vorgeschriebene Pflichtschulung, keine Mindeststundenzahl und kein verpflichtendes Zertifikat. Die EU-Kommission formuliert das in ihren Fragen und Antworten sehr klar: Ein Zertifikat ist nicht nötig, Einrichtungen können intern festhalten, welche Schulungen und anderen Maßnahmen es gab.
Verpflichtend ist also kein Kurs, sondern eine bewusste Entscheidung mit Nachweis: Ihr müsst euch darum kümmern, dass die Menschen, die bei euch mit KI arbeiten, verstehen, was sie da tun. Wie ihr das macht, entscheidet ihr.
Was bedeutet das für Kitas konkret?
Wenn ihr als Erzieher:in, als Leitung, als Fachkraft KI-Tools beruflich nutzt, also zum Beispiel einen KI-Chatbot für Elternbriefe, eine App mit KI-Unterstützung für die Dokumentation, oder irgendein digitales Werkzeug, das auf KI basiert, dann ist eure Einrichtung als Betreiberin in der Pflicht, dafür etwas zu tun. Adressat von Artikel 4 ist nämlich nicht die einzelne Fachkraft, sondern die Organisation, die KI einsetzt. Sie muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz fördern, und zwar für ihr Personal und für alle, die in ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten.
Kurz gesagt: Wer KI nutzt, muss wissen, was er da tut. Das schützt euch, die Kinder und die Familien in eurer Obhut.
Moment mal, bedeutet das jetzt Stress und Papierkram?
Ich höre euch schon seufzen. „Susanne, wir haben doch schon so viel um die Ohren! Und jetzt auch noch eine Pflichtschulung?“ Ich verstehe das total. Wirklich!
Aber jetzt kommt meine ehrliche Einschätzung als jemand, der sich intensiv damit beschäftigt hat: Diese Regelung ist nicht dazu da, euch das Leben schwer zu machen. Sie ist dazu da, einen Wildwuchs zu verhindern. Damit nicht irgendwelche Tools unkritisch eingesetzt werden, ohne dass jemand verstanden hat, was da eigentlich passiert. Damit Daten von Kindern und Familien geschützt bleiben. Damit ihr als Fachkräfte souverän entscheiden könnt, was ihr nutzt und was nicht.
Das ist doch eigentlich genau das, wofür wir in der Frühpädagogik stehen: reflektiertes, verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Kinder.
Die KI-Kompetenzpflicht ist also weniger Bürde als… professionelle Selbstverständlichkeit. So wie ihr auch nicht irgendein neues pädagogisches Konzept einführt, ohne euch damit auseinanderzusetzen, oder?
Was gehört zur KI-Kompetenz nach dem EU-AI-Act?
Inhalte schreibt die Verordnung nicht vor. Sie definiert KI-Kompetenz aber in Artikel 3 und beschreibt in den Erwägungsgründen, worum es geht:
- was KI-Systeme sind und wie sie funktionieren (in Grundzügen, keine Informatik-Vorlesung!),
- welche Chancen und welche Risiken KI mit sich bringt,
- wie man KI-Ergebnisse kritisch bewertet,
- und welche Datenschutzregeln dabei gelten, gerade im sensiblen Kita-Kontext.
Nichts davon ist Hexerei. Und nichts davon setzt einen Informatik-Abschluss voraus. Es geht um informierte, mündige Nutzung und die könnt ihr euch anlesen, aneignen und in guten Schulungen erleben.
Warum jetzt? Und warum ich?
Weil der Bus rollt, ob wir wollen oder nicht. KI-Tools halten Einzug in den Kita-Alltag. Manche von euch nutzen sie schon, vielleicht ohne es so zu nennen. Und die Pflicht zur KI-Kompetenz ist keine ferne Zukunft, sie ist geltendes Recht. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025, seit August 2026 achten die nationalen Marktüberwachungsbehörden darauf.
Gleichzeitig: Ich erlebe in meinen Fortbildungen immer wieder, wie viel Unsicherheit da draußen herrscht. Nicht weil ihr nicht klug wärt, ganz im Gegenteil, sondern weil das Thema oft so abstrakt und technikfern präsentiert wird. Als wäre KI etwas für Menschen mit Kapuzenpullis und drei Bildschirmen. (Puh, zum Glück stimmt das nicht!)
Ich möchte das ändern. Gemeinsam mit euch.
„KI für Kitas“: mein Webinar. Mit Herz und Verstand.
Genau deshalb habe ich mein Webinar KI für Kitas entwickelt. Es ist praktisch, verständlich, frühpädagogisch gedacht und es ist eine der Maßnahmen, mit denen ihr eure Pflicht aus Artikel 4 erfüllen und belegen könnt. Es vermittelt genau die Kompetenz, um die es dort geht. Kein Technik-Kauderwelsch, keine überfordernden Folien. Sondern echte Beispiele aus dem Kita-Alltag, klare Datenschutzhinweise für den deutschen und österreichischen Kontext, und ein Raum, in dem ihr auch eure Skepsis und eure Fragen mitbringen dürft.
Nach dem Webinar wisst ihr:
- was KI wirklich kann (und was nicht!),
- welche Tools DSGVO-konform nutzbar sind,
- wie ihr KI sinnvoll in Dokumentation, Elternkommunikation und Planung einsetzen könnt,
- und wie ihr als Team gemeinsame Leitplanken entwickelt.
Alle Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung findet ihr hier: susannebeckers.de/ki-kompetenz/
Mein Herzens-Fazit
Der EU-AI-Act klingt groß und bürokratisch. Und ja, er ist ein Gesetz mit echten Pflichten. Aber im Kern sagt er etwas, dem wir in der Frühpädagogik eigentlich sofort zustimmen können: Wer mit mächtigen Werkzeugen arbeitet, sollte wissen, was er tut. Und wer Verantwortung für die Jüngsten unserer Gesellschaft trägt, sollte informiert und souverän entscheiden können.
Das ist kein Grund zur Panik. Das ist eine Einladung.
Eine Einladung, sich auf den Weg zu machen. Neugierig. Kritisch. Und mit dem Herz am rechten Fleck.
Ich freue mich, wenn ich euch dabei begleiten darf!
Wie ist das bei euch? Habt ihr schon von der KI-Kompetenzpflicht gehört? Oder kommt das gerade als komplette Überraschung?
Schreibt mir gerne über mein Kontaktformular oder an susanne-beckers@t-online.de.
Herzlichst,
Eure Susanne
Rechtsstand: September 2026. Artikel 4 der KI-Verordnung wurde im Juli 2026 geändert, dieser Beitrag ist entsprechend aktualisiert. Die Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz findet ihr hier. Ich bin Frühpädagogin, keine Juristin: Bei konkreten Fragen holt euch bitte rechtlichen Rat über euren Träger oder eure:n Datenschutzbeauftragte:n.
